Rentenversicherung: Taxi statt Rente

Altersversorgung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur begrenzte Wegstrecken zurücklegen kann, erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung, soweit ihm ausreichende Mobilitätshilfen zugesichert worden sind.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte unter Hinweis auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 18.05.2010 (Az.: L 5 R 28/09).

Ein 54-jähriger Elektroinstallateur arbeitete als Servicetechniker in der Firma seiner Ehefrau. Aufgrund eines Arbeitsunfalls im Jahre 2005 wurde der Mann zunächst arbeitsunfähig, später arbeitslos. Im Jahre 2006 beantragte er Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Gutachter bescheinigten ihm jedoch, dass er täglich 6 und mehr Stunden leichte körperliche Tätigkeiten verrichten könne. Daraufhin lehnte die Deutsche Rentenversicherung den Antrag mit...


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