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Betriebsrat vor Gericht

Kündigung nichtig

Der fristlos gekündigte Betriebsrat Günther Albrecht muss von seiner Firma, der Dietz Motoren GmbH, weiter beschäftigt werden.

Die Beschäftigung gilt bis die strittige Sache rechtskräftig abgeschlossen ist. Soll heißen: Auch wenn jetzt durch mehrere Instanzen geklagt wird, hat Albrecht ein Arbeitsverhältnis. Denn wer einem Betriebsrat fristlos kündigt, muss dafür sehr gute Gründe haben. Und die konnte Richterin Margot Weber bei der gestrigen Verhandlung am Arbeitsgericht Stuttgart nicht erkennen.Erleichterung bei Günther ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/173335.betriebsrat-vor-gericht.html

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