Verfassungswidrig und zu teuer

Die von Union und FDP favorisierte Pauschalierung von Unterkunftskosten bei Hartz IV bringt keine Effizienzgewinne und würde Hunderttausende zum Umzug zwingen

  • Friedrich Putz*
  • Lesedauer: ca. 7.5 Min.
Wenn die Pauschale nicht reicht, müssen die Betroffenen umziehen.
Wenn die Pauschale nicht reicht, müssen die Betroffenen umziehen.

»Das Gute, dieser Satz steht fest, ist stets das Böse, das man lässt«, sagt Wilhelm Busch – und in diesem Sinne enthält das Sparpaket der Bundesregierung für Hartz-IV- Empfänger überraschend Gutes, weil es erwartetes Böses nicht enthält, nämlich die Pauschalierung der Unterkunftskosten. Für diese politische Entscheidung gibt es plausible Gründe: Die Zahlung von Mietpauschalen statt der nach der derzeitigen Gesetzeslage bis zu einer Obergrenze zu übernehmenden tatsächlichen Wohnungskosten wäre die seit Einführung von Hartz IV umfangreichste und für die Betroffenen schmerzhafteste Sparmaßnahme – und gerade deswegen soll sie nicht als solche deklariert werden. Durch entsprechende Begründungen soll vielmehr der Eindruck erweckt werden, sie sei eine aus rationalen Erwägungen notwendige Reform, die vielen nütze, niemandem schade und nur als Nebeneffekt zu Einsparungen führe. So wird schon der in der Koalitionsvereinbarung zwische...


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