Werbung, Werbemails & Co.

Verbraucher

Der Briefkasten quillt über, im E-Mail-Postfach verliert man vor lauter Spam den Überblick, dazu klingelt täglich das Telefon und wildfremde Leute wollen Ihnen etwas verkaufen? Arag-Experten sagen, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Werbung schicken dürfen und wann nicht.

Grundsätzlich sind Werbesendungen immer dann unzulässig, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht. Gesetzgeber und Rechtsprechung haben dieses einfache Prinzip an die verschiedenen Werbeformen angepasst.

Briefwerbung: Dabei ist zwischen der allgemeinen, nicht adressierten Postwurfsendung und einer Werbesendung, die eine Adresse trägt, zu unterscheiden. Gegen die nicht adressierte Postwurfsendung und gegen Werbeprospekte hilft bereits der einfache Hinweis auf dem Briefkasten: Keine Werbung! Gegen die persönlich adressierten Werbesendungen hilft der direkte Widerspruch beim jeweiligen Absender. Ein Eintrag in die Robinsonliste, die beim ...


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