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Bundesgerichtshof: Keine Strafbefreiung, wenn Steuerhinterziehung bereits entdeckt ist

Fiskus

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 28. Mai 2010 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur bei gleichzeitiger Rückkehr zur Steuerehrlichkeit in Betracht kommt.

Darauf verweist der Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Amelung unter Hinweis auf den am 28. Mai 2010 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Mai 2010. (Az: 1 StR 577/09) Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dem Urteil lag...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/173649.bundesgerichtshof-keine-strafbefreiung-wenn-steuerhinterziehung-bereits-entdeckt-ist.html

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