»Eine einheitliche Regelung in der Fläche«

Der Jurist Jochen Homburg über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit

Jochen Homburg, (44) ist Jurist und arbeitet als Ressortleiter beim IG Metall-Vorstand im Bereich Betriebspolitik im Fachbereich Betriebs- und Mitbestimmungspolitik.
Jochen Homburg, (44) ist Jurist und arbeitet als Ressortleiter beim IG Metall-Vorstand im Bereich Betriebspolitik im Fachbereich Betriebs- und Mitbestimmungspolitik.

ND: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat gestern mit einem Urteil das Prinzip »Ein Betrieb – eine Gewerkschaft« also die Tarifeinheit gekippt. Welche Bedeutung hat diese Entscheidung?
Homburg: Es handelt sich aus unserer Sicht um die Nachvollziehung einer schon lange angekündigten Rechtsprechungsänderung, die aber zwei getrennte Regelungspunkte beinhaltet. Nach den Vorstellungen des vierten Senats sollen im Falle von Tarifpluralität künftig bei den sogenannten Individualnormen, die Inhalt, Abschluss und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln, die Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften für ihre jeweiligen Mitglieder nebeneinander gelten. Zu den Inhaltsnormen zählen beispielsweise Regelungen zu Entgelt-, Arbeitszeit- und Urlaubsfragen. Unberührt von diesen Änderungsplänen bleiben betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen. Sie sind Teil der so genannten Kollektivnormen, in denen beispielsweise die Voraussetzungen...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.