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Gespalten

Die Entscheidung hatte sich angekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Fortan können in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten.Die Spartengewerkschaften gehen gestärkt aus diesem Urteil hervor. Die Großgewerkschaft ver.di, aus der beispielsweise die Vereinigung Cockpit für Piloten und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ausgetreten sind, sieht sich nun verstärkter Konkurrenz gegenüber, die aber das Tarifgeschäft durchaus beleben könnte – der von den Arbeitgebern ge...

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