Eine Waffenamnestie, die den Namen verdient

Wer bei der Polizei ablieferte, wird nicht bestraft

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Ehrliche soll nicht der Dumme sein. Das denkt das Potsdamer Innenministerium. Es verzichtet darauf, Menschen, die freiwillig illegal besessene Waffen abgeben, nachträglich zur Verantwortung zu ziehen.

Der Hintergrund: In 373 Fällen haben Menschen von der bis Ende vergangenen Jahres geltenden Amnestie Gebrauch gemacht und ihre Waffen bei der Polizei abgeliefert. Das gab es natürlich auch in anderen Bundesländern. Durch ein Versehen beim Abfassen des Amnestiegesetzes haben sich all die Ehrlichen jedoch dennoch strafbar gemacht. Denn als sie die Waffen abgaben, konnten sie zwar nicht mehr wegen des Besitzes zur Rechenschaft gezogen werden, aber wegen des Transportes hin zur Polizei. Es ist nämlich strafbar, illegal Waffen bei sich zu führen. Und diese Lücke im Gesetz benutzten andere Bundesländer für ihr Vorgehen. Da können die Betroffenen hundert Mal behaupten, es sei unmöglich, die Waffe abzugeben, ohne sie zuvor mitgeführt zu haben. Gesetz ist Gesetz.

Nicht so in Brandenburg, beschied Innenminister Rainer Speer (SPD). Hier soll das Gesetz nicht nach dem Wortlaut, sondern nach seinem Sinn durchgesetzt werden. Würden die Ehrlichen jetzt auf diese trickreiche Weise doch noch bedroht, wäre damit »unweigerlich eine Verunsicherung der Bevölkerung« verbunden. Zwar wurde von allen Waffenbesitzern, die sich von den illegalen Waffen trennten, die Personalien aufgenommen. Denn zunächst habe die Polizei feststellen müssen, ob es Gründe gibt, jemanden von der Amnestie auszuschließen. Etwa, wenn die Waffe zu einer Straftat benutzt wurde. Aber: »Im Ergebnis der Prüfungen mussten keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden«, weiß Speer.

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