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Vom Recht auf Anonymität

Heute vor 25 Jahren wurde das Vermummungsverbot in Deutschland eingeführt

Das Vermummungsverbot wird 25 Jahre alt. Der Bundestag beschloss am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsmehrheit gegen SPD und Grüne den Paragrafen 17a Versammlungsgesetz.

Auf Demonstrationen gehörte die Sturmhaube, die »Hasskappe«, zur Arbeitskleidung der autonomen Bewegung, die seit Anfang der 80er Jahre meist schwarz gekleidet, vermummt und militant in Westdeutschland auftrat. Der Bundestag verabschiedete am 28. Juni 1985 eine Novelle des Versammlungsgesetzes, Vermummung wurde zur Ordnungswidrigkeit. Meist waren die Hauben in der Mitte des Gesichts zusammengenäht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174046.vom-recht-auf-anonymitaet.html

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