Darf auf dem Balkon gebrutzelt werden?

Grillsaison

Mit den sommerlichen Temperaturen wird der Wunsch geweckt, auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Grünen am Wohnhaus eine Grillparty zu veranstalten. Darf man das oder nicht, das ist dann die Frage.

Eine allgemeine Regelung gibt es dazu nicht im Mietrecht. Man kann sich aber an der Rechtsprechung orientieren. Zunächst ist festzustellen, was dazu im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart worden ist. Wurde nichts dazu bestimmt, geht es darum, dass die so genannte Wesentlichkeitsgrenze nicht überschritten...


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