Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Auch bei vorhandener Etagengasheizung ist der Mieter zur Duldung verpflichtet

Fernwärmeanschluss

Als eine Mietwohnung, die bereits mit einer Gasetagenheizung ausgestattet ist, an das Fernwärmenetz mit zentraler Warmwasserversorgung angeschlossen werden sollte, widersprach der Mieter. Er vertrat die Ansicht, dass der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht zu einer Erhöhung des Wohnwerts führe.

Darüber hinaus bestritt er, dass durch die vom Vermieter geplante Maßnahme Heizenergie eingespart oder Kosten für die Beheizung der Wohnung reduziert würden. Als der Vermieter daraufhin beim Amtsgericht auf Zustimmung klagte, wurde er abgewiesen, doch der Streit kam vor das Landgericht, welches das Urteil aufhob und den Mieter zur Duldung verurteilte. Die dagegen vom Mieter eingelegte Revision vor...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174171.auch-bei-vorhandener-etagengasheizung-ist-der-mieter-zur-duldung-verpflichtet.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.