Mehr Schutz für Schuldner – das P-Konto

Ab heute können Verbraucher sich ein pfändungsgeschütztes Konto einrichten lassen, die Kosten sind aber noch unklar

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Wenn die Gläubiger einem im Nacken sitzen, ist die Kontopfändung oft nicht weit. Um wenigstens Geld fürs Überleben zu schützen, mussten bisher lange Rechtswege gegangen werden. Abhilfe schaffen soll nun das P-Konto.

Jeden Monat werden in Deutschland rund 300 000 bis 350 000 Konten gepfändet – mit äußerst unangenehmen Folgen für die Kontoinhaber und hohem Aufwand für die Banken. Ab heute soll es Schuldnern zumindest erleichtert werden, den gesetzlich festgelegten und vor einer Pfändung in jedem Fall gesicherten Freibetrag von 985,15 Euro sofort vor den Gläubigern zu schützen.

Möglich macht es das sogenannte P-Konto, das am 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Vorausgegangen war dem bereits im Mai 2009 beschlossenen »Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes« die Erkenntnis des Justizministeriums, dass heutzutage nur schwer am Wirtschaftsleben teilnehmen könne, wer kein Konto besitze. Auch Verbraucherschützer und Sozialverbände fordern seit Jahren das Recht auf ein Konto für jeden.

Wer nun aber denkt, diese Forderung werde mit das P-Konto erfüllt, sieht sich getäuscht: Gesetzlich festgeschrieben wurde einzig die Pflicht der Banken, ein bestehendes ...


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