Bruderzwist im bolivianischen Verfassungsprozess

Indigene Organisationen fordern höhere Zahl an Quotenplätzen

  • Benjamin Beutler
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Boliviens Verfassungsprozess geht in seine letzte Phase. Vergangene Woche unterzeichnete Präsident Morales mit dem neuen Wahlrecht die dritte von fünf fundamentalen Normen gemäß der neuen Verfassung zur legislativen »Neugründung Boliviens«.

Bis zum 22. Juli bleibt dem Gesetzgeber in La Paz noch Zeit, um nationales Recht der neuen Magna Charta anzugleichen. Das in Kraft getretene Wahlrecht »schreibt das Referendum fest, damit das Volk über Themen befragt werden kann, die mit der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu tun haben«, so Präsident Evo Morales im Palacio Quemado. Per Referendum können entscheidende Fragen der Wählerschaft vorgelegt werden, ein Wunsch, den Morales seit seinem Amtsantritt 2006 mehrfach zur Diskussion gestellt hatte. Doch die Basisdemokratie hat auch ihre Grenzen. Bei »Gefährdung der inneren Einheit« sei ein Plebiszit ausgeschlossen, so die vage Einschränkung. Ohne Zweifel ist das neue Wahlrecht ein Schritt zur mehr Mitbestimmung aller Bevölkerungsgruppen. Es bedeute eine »Stärkung für die interkulturelle Demokratie«, so Morales, der erste indigene Staatspräsident des südamerikanischen Landes zwischen Anden und Amazonas mit seinen 35 Ethnien. ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.