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Präimplantationsdiagnostik
BGH: Gentests an Embryonen nicht strafbar
Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind nicht strafbar. Die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibs, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174651.praeimplantationsdiagnostik.html
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