Gefährlicher Kampfhund oder harmloser »Miniatur-Bullterrier«

Hundehaltungsverbot

Nach dem Berliner »Gesetz über das Halten und Führen von Hunden« sind Bullterrier als gefährlich einzustufen. Solche Hunde dürfen nur von Personen gehalten und geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Einen entsprechenden Kursus hatte Frau M. nicht absolviert. Deshalb sollte sie ihren Terrier »Jürgen« ins Tierheim geben. Amtstierärzte des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg hatten »Jürgen« untersucht und als gefährlichen Bullterri...


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