Fußballstadion vorm Garten

Lärmschutzverordnung

Außerhalb einer Stadt sollte ein Fußballstadion mit 15 000 Sitzplätzen gebaut werden. Ein Unglücksrabe, der dort im Außenbereich ein Hausgrundstück besitzt, zog gegen das Bauprojekt gerichtlich zu Felde.

Der Stadionbetrieb verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme auf die Anwohner, argumentierte er. Bis spät in die Nacht werde es an Spieltagen Lärm geben, das sei eine unerhörte Belastung. Außerdem fehlten Parkplätze, d...


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