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Fluglotse muss regelmäßig zur Kur

Bundesfinanzhof

Im Arbeitsvertrag eines Fluglotsen stand, dass er sich in regelmäßigen Abständen einer so genannten »Regenerierungskur« unterziehen müsse. Wie sind die Kosten finanzpolitisch zu bewerten?

2006 war es mal wieder so weit. Der Mann verbrachte eine vierwöchige Kur in einem Hotel am Timmendorfer Strand. Die Kurkosten übernahm wie immer die Arbeitgeberin, eine Flughafengesellschaft. Sind diese Kosten nun Bestandteil des Lohns? Bei der Einkommensteuererklärung für 2006 erfassten die Finanzbeamten diese Kosten als zusätzlichen Arbeitslohn, für den der Fluglotse Lohnsteuer entrichten sollte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174665.fluglotse-muss-regelmaessig-zur-kur.html

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