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Dienst nicht gegen das Gewissen

Seit 1990 nimmt die Pflichtzeit stetig ab

Die Verweigerung des Wehrdienstes ist ein Grundrecht, das jedem Staatsbürger der Bundesrepublik zusteht. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«

1956 hat die Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU) die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Gleichzeitig wurden die Verweigerer verpflichtet, einen »zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten«. Das Gesetz über den Kriegsersatzdienst trat im Januar 1960 in Kraft. Erst ein Jahr später, am 1. April 1961, traten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer ihren zwölfmo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174887.dienst-nicht-gegen-das-gewissen.html

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