Die Ängste der polnischen Nachbarn

Vor 20 Jahren: Die Bestätigung der Oder-Neiße-Grenze als Voraussetzung für die deutsche Vereinigung

  • Daniela Fuchs-Frotscher
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Für Polen war nach dem Mauerfall die Frage nach dem Bestand der Oder-Neiße-Grenze von größter Wichtigkeit, eine Voraussetzung für die Akzeptanz der kommenden deutschen Einheit. Am 17. Juli 1990 auf der dritten Zwei-plus-Vier-Außenministerkonferenz in Paris wurde im Beisein des polnischen Außenministers Skubiszewski endgültig Einvernehmen über die deutsch-polnische Grenzfrage erzielt. In dem am 12. September 1990 unterzeichneten Zwei-plus- Vier-Vertrag selbst wurde ein deutsch-polnischer Grenzvertrag angekündigt, der dann am 14. November 1990 vom bundesdeutschen Außenminister Hans-Dietrich Genscher und seinem polnischen Amtskollegen Krystof Skubiszewski signiert wurde. Ihm folgte noch ein Nachbarschaftsvertrag. Beide Abkommen bestätigten u. a. das Görlitzer Abkommen von 1950 und den Warschauer Vertrag von 1970, also die Verträge, die Polen mit der DDR und der BRD geschlossen hatte. Alle drei Abkommen zur Oder-Neiße-Grenze feiern in dies...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.