Reisefreiheit für Asylbewerber

Brandenburgs Landesregierung lockert die Residenzpflicht. Auf Bundesebene ändert sich nichts

Asylbewerber können sich in Kürze innerhalb des Landes Brandenburg frei bewegen. Die Landesregierung hat diese Woche dazu eine lange angekündigte Verordnung von Innenminister Rainer Speer (SPD) auf den Weg gebracht. Sobald sie im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen ist, hat sie Rechtskraft. Der Brandenburger Flüchtlingsrat spricht von einem Signal mit bundesweiter Wirkung.

Der 1100 Asylbewerber leben derzeit in Brandenburg, bisher dürfen sie die Grenzen ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt nicht verlassen, ohne eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Die Ausländerbehörden in den Landkreisen gehen damit unterschiedlich um. Während man in Potsdam oder im Landkreis Dahme-Spreewald die Erlaubnis in der Regel auch jetzt schon problemlos erhält, wird sie in Oberhavel, Havelland, Elbe-Elster und in der Stadt Brandenburg/Havel häufig auch dann verweigert, wenn Asylbewerber Verwandte, eine Schule oder einen Arzt besuchen wollen.

Demütigende Prozedur

»Unsere Entscheidung macht es Asylbewerbern einfacher, ihre sozialen und familiären Kontakte zu pflegen und kulturelle, sportliche, religiöse und sonstige Angebote innerhalb des Landes Brandenburg spontan wahrzunehmen«, sagt Innenminister Speer. »Dies ist eine vernünftige und unbürokratische Regelung im Interesse der Betroffenen.« Es bleibe die Verpf...


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