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Beschränkter Einspruch zu Europas Gesetzen

Bundestag gibt sich neue Geschäftsordnung und stellt sich damit in Abseits

Der Vertrag von Lissabon hat so einiges neu geordnet. Auch die Rechte der nationalen Parlamente sind betroffen. Im Bundesrat und im Bundestag scheint das noch nicht in voller Konsequenz verstanden worden zu sein.

Lange wurde in Europa über eine Verfassung gestritten. Am Ende hieß die Verfassung Vertrag von Lissabon und war weder les- noch nachvollziehbar. Die Debatten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ebbten dennoch nicht ab. Im Bundestag beispielsweise stellte sich die Fraktion der LINKEN gegen das Vertragswerk, konnte aber die Abstimmung über das Vertragswerk der Regierungschefs am 25. April...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175041.beschraenkter-einspruch-zu-europas-gesetzen.html

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