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Unfallopfer: Keine Erstattung der Rettungskosten

Rechtsprechung

Von einem schwer verletzten Unfallopfer kann nicht verlangt werden, dass es die Kosten für die Suche der Rettungskräfte nach angeblichen Beifahrern übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer vage Aussagen hinsichtlich tatsächlich nicht existierender Mitfahrer gemacht hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Biedenkopf (Az: 50 C 607/05 (70)), wie die Verkehrsrechtsanwälte des DAV...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175147.unfallopfer-keine-erstattung-der-rettungskosten.html

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