Geringverdiener: Kinderzuschlag statt Hartz IV – wann lohnt ein Antrag?

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Viele Geringverdiener beantragen kein Hartz IV, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf aufstockende Leistungen haben. Ein Grund dafür ist: Viele Arbeitnehmer wollen nicht in die Hartz-IV-Mühle geraten. Für einige Familien kann der so genannte Kinderzuschlag ein Weg sein, um die Haushaltskasse aufzubessern – ohne etwas mit Hartz IV zu tun zu haben. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen informiert im Folgenden über Regularien.

WER?
Einen Anspruch können Eltern oder Alleinerziehende haben, die mit mindestens einem Kind zusammen wohnen, für das sie auch Kindergeld bekommen. Das Kind muss unverheiratet und unter 25 Jahre alt sein. Zudem müssen die Eltern mindestens 900 Euro brutto eigenes Einkommen haben, Alleinerziehende 600 Euro brutto. Das ist aber nur die erste, formale Hürde. Meist muss das Einkommen höher sein, damit der Kinderzuschlag tatsächlich in Frage kommt.

WAS?
Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Er ist gedacht für Geringverdiener, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, die aber um ihre Kinder versorgen zu können, ansonsten Hartz IV beantragen müssten. Der Zuschlag ist so gestrickt, dass er mit dem Lohn, dem Kindergeld und dem Wohngeld insgesamt ein Einkommen ergeben soll, das über dem Hartz-IV-Niveau liegt.

WIE VIEL?
Der Zuschlag beträgt höchstens 140 Euro pro Kind. Er wird monatlich zusammen mit dem Kindergeld a...



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