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Privatjob trotz Krankheit?

Kurz

Wird ein krankgeschriebener Mitarbeiter bei einem Privatjob ertappt, so darf ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Zwar verletzte der Mitarbeiter mit diesem Verhalten seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Die fristlose Kündigung sei aber grundsätzlich erst zulässig, wenn ihn der...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175157.privatjob-trotz-krankheit.html

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