Befristete Arbeitsverträge: Gilt das Mutterschutzgesetz auch im befristeten Arbeitsverhältnis?

Rechtsprechung

Die Beschäftigte mit einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag wurde schwanger und nahm nun an, das Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit Kündigungsverbot und Mutterschutzfristen würde das Arbeitsverhältnis verlängern.

Der § 9 MuSchG regelt zwar das Kündigungsverbot mit den Schutzfristen, dennoch verlängert sich das befristete Arbeitsverhältnis wegen der Schwangerschaft nicht. Es läuft zum vereinbarten Zeitpunkt ab und endet. Das Gesetz wird aber natürlich während der Dauer der Befristung im Hinblick auf das Kündigungsverbot und die arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Inhalte angewandt. Das betrifft die Gestaltung des Arbeitsplatzes, ggf. auch das Beschäftigungsverbot wegen Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Mutter und Kind sowie die Zahlung von Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (§ 11 MuSchG).

Dauert die Befristung länger, z.B. 2 oder 3 Jahre und länger, und der Entbindungstermin liegt zu einem Zeitpunkt, an dem die Schutzfristen ganz oder teilweise innerhalb des befristeten Arbeitsverhältnisses wirksam werden, gilt das MuSchG entsprechend mit Kündigungsverbot und Schutzfristen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf v...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.