»Berechtigtes Interesse« des Vermieters

Eigenbedarfskündigung

Mieter sind durch Kündigung bedroht, wenn der Vermieter gestützt auf § 573 Abs. 2 BGB ein »berechtigtes Interesse« daran geltend macht, die betreffende Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder für Angehörige seines Haushalts zu nutzen.

Das ist eine der Begründungsmöglichkeiten, es gibt auch noch weitere wie »Hinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung» der Immobilie oder wenn ein Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft und erheblich verletzt.

Bei dieser Erläuterung geht es um die familiären Interessen, die ein Vermieter als Grund für seine Kündigung vorbringen kann.

Bei Großvermietern wie Wohnungsbaugesellschaften ist dies kaum zu befürchten, doch bei natürlichen Personen, die Wohnungen vermieten, sieht das schon anders aus, besonders wenn es sich um die vermietete Wohnung eines einzelnen Eigentümers handelt.

Wenn es zum Streit wegen der rechtlich möglichen Begründung einer Eigenbedarfskündigung kommt, geht es meistens darum, wer eigentlich zum Kreis der Familienangehörigen oder des Haushaltes beim Vermieter gehört. Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen die Grenzen dafür zu Gunsten der Vermieter erweitert. So gehören nicht nu...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.