Bundessozialgericht: Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf Zusatzversorgung

Altersversorgung

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat zehntausenden ehemaligen DDR-Ingenieuren ihre Zusatzrenten gesichert. Mit sechs kürzlich bekannt gegebenen Urteilen wehrte das Gericht Einwände gegen die bisherige BSG-Rechtsprechung zu den sogenannten Intelligenzrenten ab.

Gestützt auf die Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) zahlreiche Neuanträge abgelehnt und in einigen Fällen sogar die bereits seit Jahren gezahlte Zusatzversorgung wieder gestrichen. In einem der Kasseler Fälle geht es um 150 Euro monatlich. (Az: B 5 RS 2/09 R, 6/09 R und weitere)

In der DDR gab es zahlreiche Renten-Zusatzversorgungssysteme, die unter anderem die Abwanderung von Fachkräften in ...


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