Terrorparagraf gegen legale politische Arbeit

In Stuttgart-Stammheim geht der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen DHKP-C zu Ende

  • Carsten Ondreka
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Nach fast zweieinhalb Jahren endet am Donnerstag ein Terrorprozess nach Paragraf 129b gegen zwei migrantische Linke vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim.

Den beiden türkischen Gefangenen Ahmet D. Yüksel und Devrim Güler wird vorgeworfen, Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein, der in Deutschland verbotenen DHKP-C. Gegen mutmaßliche Mitglieder dieser Organisation, die auch mit Anschlägen für einen revolutionären Umsturz in der Türkei kämpft, laufen momentan weitere Prozesse in Düsseldorf.

Tätigkeiten wie das Sammeln von Spenden oder die Weiterverbreitung von Publikationen können ausreichen, um nach dem Paragraf 129b kriminalisiert zu werden. Dies zeigt nach Meinung des »Netzwerks für die Freiheit der politischen Gefangenen«, das maßgeblich an der Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Prozess beteiligt ist, dass der sogenannte Anti-Terrorparagraf hauptsächlich gegen legale politische Arbeit gerichtet ist.

Die Chefanklägerin der Bundesanwaltschaft am OLG Stuttgart-Stammheim, Heike Becker-Klein, formulierte es so: »Es gibt keine legale Betätigung für die DHKP-C.« In d...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.