Marinierte Täuschung

Gericht verpasst »Putenbrust-Fleischspieß«-Herstellern einen Denkzettel

(dpa). Das Berliner Verwaltungsgericht hat Verbrauchertäuschung an den Fleischtheken von Supermärkten einen neuen Riegel vorgeschoben. Zwei Hersteller waren der Überzeugung, dass sie Geflügelfleisch zerkleinern und wieder zusammenpressen dürfen, um es dann unter dem Etikett »Putenbrust-Fleischspieß« in den Handel zu bringen. Lebensmittelprüfer in Berlin hatten diese Praxis beanstandet. Das Gericht wies die Klagen der Firmen gegen diese Beanstandungen am Montag als unbegründet ab.

Ein Käufer verbinde mit dem Begriff »Putenbrust-Fleischspieß« gewachsenes Geflügelfleisch, das lediglich in Stücke geschnitten sei, hieß es im Urteil nach der mündlichen Verhandlung. Um den Käufer nicht in die Irre zu führen, müssten Produkte aus zerkleinertem Fleisch zum Beispiel »Putenbällchen am Spieß« heißen. Die Vorsitzende Richterin Renate Citron-Piorkowski...


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