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Genetische Selektion als Ware

Der Bundesgerichtshof statuiert zweierlei Recht für künftige Eltern

Wer bereit ist, die Sexualität komplett von der Fortpflanzung zu trennen, hat das höchstrichterlich zugesprochene Recht, eine genetische Selektion des künstlich erzeugten Embryos vornehmen zu lassen. Eine Frau, die auf natürlichem Weg schwanger wird, bleibt dem restriktiven Gebärdogma des Paragrafen 218 unterworfen.Das umstrittene Embryonen-Urteil des Bundesgerichtshofs sagt nichts über den menschenrechtlichen Status des Embryos in Vitro aus. Auch werden die individuellen Motive, warum eine for...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175339.genetische-selektion-als-ware.html

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