Tourismus: Mängel sofort bei der Reiseleitung melden

Reise

u Viele Deutsche genießen die Sommerferien »mit Kind und Kegel« in den schönsten Gegenden. Anderen stehen die so genannten schönsten Wochen des Jahres noch bevor. Doch der Urlaub kann wenig erholsam enden, wenn die Realität nicht hält, was die bunte Katalogwelt verspricht. Tipps für eine erfolgreiche Reklamation geben Verbraucherschützer.

MELDUNG:

Mängel müssen sofort bei der Reiseleitung vor Ort oder beim Veranstalter schriftlich reklamiert werden, sonst verliert der Urlauber seine Ansprüche. Der Reiseleiter muss dann innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen (zum Beispiel das schmutzige Zimmer putzen) oder für Ersatz sorgen (etwa ein anderes Zimmer beschaffen).

Der Reisende muss aber nur einen gleich- oder höherwertigen Ersatz akzeptieren. Wird ein erheblicher Mangel nicht behoben, kann kostenlos gekündigt werden. Wer dennoch bleibt, kann später einen Teil des Preises zurückverlangen.

Ein erheblicher Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn die Unterbringung nicht im versprochenen Luxus-Strandhotel, sondern in einer einfachen Stadtherberge erfolgt.

BEWEISSICHERUNG:

In jedem Fall sollten Urlauber Beweise sichern, also Fotos machen und die Heimatans...


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