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Unzureichende Mitteilung?

Sanierungsarbeiten

Die Genossenschaft kündigte den Mietern die Sanierung der Bausubstanz einschließlich der Versorgungsleitungen an. Der Vorstand hat über die Baumaßnahmen ausführlich informiert, aber keine Aussage getroffen, wer den evtl. entstehenden Schaden an Gartenwegen, Beeten und Gehwegplatten beseitigt und wer die Kosten dafür trägt. Kann ich als Mieter verlangen, dass dies vorher schriftlich geklärt wird? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn der Vorstand sich weigert, den Schaden zu ersetzen? Ingrid I. Potsdam

In einer Wohnungsbaugenossenschaft sollte die Klärung solcher Fragen doch kein Problem sein, zumal der Vorstand die Mieter bisher ausführlich informiert hatte. Es müsste doch möglich sein, die noch offenen Fragen gemeinsam zu klären, schließlich ist eine Genossenschaft eine gemeinnützige Solidargemeinschaft. Deren Zusammenwirken wird durch die Satzung geregelt, in der die Details der Rechte und Pf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175701.unzureichende-mitteilung.html

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