Bezahlt der Mieter die Baumaßnahme, ist es keine umlegbare Modernisierung

Barriere vor der Loggia

Im Ratgeber Nr. 592 vom 16. Juni beantworteten wir die Frage, wer die Neuanlage eines für den Mieter notwendig gewordenen stufenlosen und damit behindertengerechten Zugangs zur Loggia der Wohnung zu bezahlen hat. Es gab dort eine 20 Zentimeter hohe Stufe. Wir schrieben, wenn der Vermi...


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