Selbst verursachter Mangel
Schadenersatz
Der Mieter musste umziehen und besprach mit dem Vermieter die fälligen Renovierungsarbeiten in der Wohnung. Es wurde ein »Mietaufhebungsvertrag« geschlossen. Im Schlafzimmer und im Bad habe er wohl zu wenig gelüftet, räumte der Mieter ein, weil dunkle Flecken Feuchtigkeitsschäden anzeigten. Er beauftragte eine Malerfirma und zahlte für die Renovierung 1785 Euro.
Bald darauf erfuhr er, dass die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam war, weil sie »starre« Fristen für Schönheitsreparaturen vorschrieb. Er hätte also die Renovierung überhaupt nicht finanzieren müssen. Wenn das so ...
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