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Zuschuss zum Essengeld gehört zum Arbeitslohn

Arbeitsrecht 2

Zahlt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt einen Essenszuschuss, wird dieser rechtlich als Arbeitsentgelt behandelt. Nach Mitteilung der D.A.S. entschied das Sozialgericht Aachen, dass auf Essenszuschüsse auch Sozialversicherungsbeiträge zu erheben sind. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist nicht nur für den Arbeitnehmer eine wichtige Größe, beispielsweise hinsi...

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