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Wehrdienst

Rückstellung

Wehrpflichtige müssen nicht zum Bund, wenn sie einen Kurs zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung besuchen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 22. Februar 2010 (Az. 3 K 1414/09.NW) laut Deutscher Anwaltauskunft. Der 1988 geborene Kläger hatte am 1. September 2005 bis zum 28. Februar 2009 eine Lehre als Chemikant absolviert. Im Februar 2008 wurde er als weh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175707.wehrdienst.html

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