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Finanzämter können Verzögerungsgeld »aufbürden«

Steuerzahler

u Verhalten sich Selbstständige oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ und gewähren den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung oder legen nicht sofort die erwünschten Belege vor, dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250 000 Euro festsetzen. Dieses Druckmittel vom Fiskus darf sogar dann noch erhoben werden, wenn sich der Betrieb s...

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