Wer hat ein Recht, Waffen zu besitzen?

Eltern von getöteten Schülerinnen fragen

Gestern haben Eltern von Opfern des Winnender Amoklaufs vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das deutsche Waffengesetz eingelegt. Verbündet sind sie dabei mit der Initiative »Keine Mordwaffen als Sportwaffen!«. Das geltende Waffengesetz – so argumentieren die Beschwerdeführer – stelle unzulässig das Recht auf Ausübung des Schießsports über das im Grundgesetz ...


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