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Linkspartei weiter im Fadenkreuz

Bundesverwaltungsgericht hält Ramelow-Bespitzelung für rechtens – Verfassungsbeschwerde

Der Verfassungsschutz darf über den Linkspolitiker Bodo Ramelow ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten verfassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Ramelow kündigte Verfassungsbeschwerde an.

Leipzig (ND/Agenturen). Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf weiter Informationen über Bundes- und Landtagsabgeordnete der Linkspartei sammeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch eine Klage des früheren Bundestagsabgeordneten und heutigen Vorsitzenden der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, ab. In der Vorinstanz habe das Oberverwaltungsgericht Münster binden...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175787.linkspartei-weiter-im-fadenkreuz.html

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