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Sexualstraftäter soll in Verwahrung verbleiben

(dpa). Ein vorbestrafter 46 Jahre alter Sexualtäter, dem die Vergewaltigung von zwei Mädchen in Berlin-Spandau zur Last gelegt wird, soll nach einem psychiatrischen Gutachten in Sicherungsverwahrung. Dies müsse der Fall sein, wenn der Angeklagte im laufenden Prozess schuldig gesprochen werde, erklärte Gutachter Matthias Lammel am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht. Der 46-Jährige sei ein Hang...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175839.sexualstraftaeter-soll-in-verwahrung-verbleiben.html

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