Haager Richter enttäuschen Serbien

Unabhängigkeitserklärung Kosovos mit zehn gegen vier Stimmen für rechtens erkannt

Die Unabhängigkeitserklärung Kosovos verstößt nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nicht gegen internationales Recht. »Die Erklärung vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine internationale Recht nicht verletzt«, sagte IGH-Präsident Hisashi Owada am Donnerstag bei der Verlesung eines nicht bindenden Rechtsgutachtens in Den Haag.

Den Haag (Agenturen/ND). Das wichtigste Rechtsorgan der Vereinten Nationen musste sich mit der Unabhängigkeit Kosovos befassen, nachdem die UN-Vollversammlung im Oktober 2008 auf Betreiben Serbiens beim IGH ein Gutachten dazu bestellt hatte. Belgrad betrachtet Kosovo nach wie vor als als zu Serbien gehörig.

Die Erklärung des IGH war mit Spannung erwartet worden. Zwar ist sie rechtlich nicht bindend, praktisch wurde bislang jedoch nur etwa eine Handvoll der mittlerweile mehr als 90 Entscheidungen nicht befolgt.

Kurz vor Veröffentlichung des Gutachtens hatte Serbien vor einer Stellungnahme zu Gunsten Pristinas gewarnt. »Keine Grenze in der Welt und in der Region wäre sicher«, wenn das Gericht die Abspaltung Kosovos unterstütze, sagte Außenminister Vuk Jeremic laut der Nachrichtenagentur Tanjug. Nach Bekanntwerden des IGH-Gutachtens erklärte Jeremic: »Wir werden niemals ...


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