Skurrile Kirchengrenzen

Eingemeindungen oft nicht nachvollzogen

  • Karsten Packeiser, epd
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Vielerorts hat der Verlauf der historischen Kirchengrenzen inzwischen zu skurrilen Zuständen geführt. Dennoch sind Änderungen nur sehr schwer durchzusetzen.

Bingen. Das alte Zollamt am Rheinufer erinnert noch an die Zeit vor 1871, als in Bingen, am Zusammenfluss von Rhein und Nahe, die Staatsgrenze zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Hessen verlief. Vor über vierzig Jahren wurde der einst selbstständige Ort Bingerbrück nach Bingen eingemeindet. Die Kirchen haben den Schritt bis heute nicht nachvollzogen. Noch immer verläuft quer durch die Kommune die Grenze der katholischen Bistümer Mainz und Trier, trennt die Nahe die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und die rheinische Landeskirche (EKiR).

Vor einigen Jahren schien bei den Protestanten die Zeit reif für eine Grenzreform, doch die Fusion wurde abgesagt. Die kleine Gemeinde im rheinischen Bingerbrück hatte nicht mehr genügend Mitglieder für eine eigene Pfarrstelle und große finanzielle Probleme. Sogar die Trägerschaft der evangelischen Kindertagesstätte musste an die Stadt übergeben werden.

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