Ehemalige DDR-Ingenieure haben keinen Anspruch auf Zusatzversorgung

Altersversorgung

  • Prof. Dr. ERNST BIENERT
  • Lesedauer: ca. 5.0 Min.

Das ND informierte im Ratgeber Nr. 956 vom 14. Juli 2010 auf Seite 2 über Sozialgerichtsverfahren zum Problem »Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz« und die dazu vom Bundessozialgericht getroffenen Entscheidungen. Doch er beseitigt nicht die nach wie vor weit verbreiteten Unklarheiten über diese Thematik. Im folgenden Beitrag soll dem Leser der eigentliche Sachverhalt vermittelt werden.

Die Überschrift: »Ehemalige DDR-Ingenieure haben Anspruch auf Zusatzversorgung« ist aus zwei Gründen nicht korrekt. Diese Überschrift erweckt den Eindruck, als hätten alle DDR-Ingenieure einen Anspruch auf eine Zusatzversorgung (Intelligenzrente), die neben der gesetzlichen Rente gezahlt wird. Das ist nicht richtig.

Erstens sollte nun – fast 20 Jahre nach der Rentenüberleitung – endlich klar sein, dass die in der DDR versprochenen oder bereits gezahlten Zusatzversorgungen mit dem Rentenüberleitungsgesetz mit Wirkung vo...


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