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Nur Pflegebedürftiger spart

Heimaufenthalt

Wenn ein pflegebedürftiger und ein gesunder Ehepartner gemeinsam in ein Heim ziehen, kann nur der Pflegebedürftige die Kosten steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Az. VI R 51/09). Im Streitfall leidet der Ehemann seit Jahrzehnten an einer chronischen Knochenmarkentzündung. Er ist deswegen schwerbehindert mit einem Grad von 90 Prozent. Um den nach seiner Einschätzung ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176123.nur-pflegebeduerftiger-spart.html

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