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E-Mail-Adressen für Betriebsratsmitglieder

Betriebsrat

Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V., unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Juli 2010, Az. 7 ABR 80/08. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur V...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176129.e-mail-adressen-fuer-betriebsratsmitglieder.html

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