Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Muss Baubehörde Nachbarn anhören?

Baugenehmigung

Ist eine Baubehörde im Land Brandenburg verpflichtet, vor Erteilung einer Baugenehmigung für ein Haus die Nachbarn anzuhören?,Werner K., Bernau

Die Baugenehmigungsverfahren gehören zum Bauordnungsrecht, das im Unterschied zum Bauplanungsrecht, für das der Bund zuständig ist, in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. Für Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 mit nachfolgenden Änderungen. Danach bedarf die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung bau...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176131.muss-baubehoerde-nachbarn-anhoeren.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.