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Muss Baubehörde Nachbarn anhören?
Baugenehmigung
Ist eine Baubehörde im Land Brandenburg verpflichtet, vor Erteilung einer Baugenehmigung für ein Haus die Nachbarn anzuhören?,Werner K., Bernau
Die Baugenehmigungsverfahren gehören zum Bauordnungsrecht, das im Unterschied zum Bauplanungsrecht, für das der Bund zuständig ist, in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. Für Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 mit nachfolgenden Änderungen. Danach bedarf die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung bau...
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