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Wenn der Baum aufs Nachbarhaus fällt
Schadenersatz
Muss ich für den Schaden aufkommen, wenn ein Baum von meinem Grundstück durch Sturm oder Blitzschlag auf das Haus meines Nachbarn fällt und dort erheblichen Schaden anrichtet?, Walter K., Berlin
Die Schadensersatzpflicht des Grundstückseigentümers mit dem Baum könnte sich aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben. Danach ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, diesen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Rechtspflicht, die in diesem Fall verletzt wäre, wäre die Verkehrssicherungspflicht. Die Verletzung muss aber schuldhaft, also v...
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