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Beim Scheidungsunterhalt zählen nur eheliche Kinder

Scheidung

Als die Ehe nach sieben Jahren geschieden wurde, hatte die Ehefrau zwei Kinder zu betreuen: Die gemeinsame Tochter war fünf Jahre alt, die ältere – nicht ehelich geborene – Tochter neun Jahre. Die Mutter arbeitete halbtags als Altenpflegerin, täglich zwischen 7 und 13 Uhr, auch am Wochenende. Das ältere Mädchen kam um 14 Uhr aus der Grundschule, das jüngere um 16.30 Uhr vom Kindergarte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176139.beim-scheidungsunterhalt-zaehlen-nur-eheliche-kinder.html

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