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Karlsruhe gibt Lehrern recht
Häusliches Arbeitszimmer leichter absetzbar
Karlsruhe (dpa/ND). Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können künftig wieder in weiterem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig. Die Kosten müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entschied das Gericht. Die Entschei...
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