Meine Fensterbank gehört mir

Widersprüche und Gesetzesinitiativen sollen Google auf Datenschutz verpflichten

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Deutschland ist ein weißer Fleck. Während die Straßenzüge von praktisch ganz Westeuropa im Rahmen von Street View, einem Dienst des Suchmaschinenbetreibers Google, bereits im Internet virtuell begehbar sind, muss man sich bei Adressen hierzulande nach wie vor mit dem Blick von oben bescheiden. Seit 2008 sind die Erfassungswagen, erkennbar an den weit aufragenden Stativen, in Stadt und Land unterwegs. Die fotografischen Aufnahmen sind inzwischen praktisch abgeschlossen. Bei Google hofft man, bis Ende des Jahres mit der Veröffentlichung der Bilder im deutschen Street View starten zu können.

Seit Jahren wird nicht nur in Deutschland um datenschutzrechtliche Aspekte gestritten. Es gab bereits Ärger, weil nicht nur Fotos gemacht, sondern auch drahtlose Computernetze mitsamt Datenschnipseln der gerade laufenden Übertragungen aufgezeichnet wurden. Und auch die automatisierte Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen hat nicht in jedem Fall klaglos funktioniert.

Im Rahmen einer Art freiwilligen Selbstverpflichtung hat sich der deutsche Ableger von Google mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten für Street View auf weitergehende Zugeständnisse für die Bundesrepublik geeinigt. So können Hausbesitzer Widerspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Bildern ihres Heims einlegen. »Wer Ihre Adresse kennt, kann dann sehen, wie Sie wohnen: Ihr Ex, Ihr Chef oder sogar Kriminelle«, warnt Sven Kohlmeier, SPD-Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus und Sprecher für Datenschutz und Informationsfreiheit seiner Fraktion, in einem Schreiben, das er in seinem Kaulsdorfer Wahlkreis verbreitet.

»Die Leute wissen, dass es Google gibt. Die wissen, dass Daten gesammelt werden, aber von Street View haben viele noch nie gehört«, sagt Kohlmeier. Darum verteilt er Infoblätter, bei der auf der Vorderseite die rhetorische Frage, ob man gerne überwacht werde, gestellt wird. Auf der Rückseite findet sich ein Widerspruchsformular für Street View. Der ist aber durchaus formlos möglich. Name, Adresse und eine kurze Beschreibung des Gebäudes zur leichteren Identifizierung reichen; das geht sogar per E-Mail.

Da Datenschutz Bundesangelegenheit ist, sind die einzelnen Bundesländer machtlos. Darum hat Hamburg bereits im April eine Bundesratsinitiative gestartet, die am 9. Juli von der Länderkammer verabschiedet wurde. Das Bundesdatenschutzgesetz soll um Regelungen zu sogenannten Geolokalisierungsdiensten, wie Street View einer ist, ergänzt werden. Da geht es beispielsweise um die rechtssichere Regelung der »Verantwortlichkeit globaler Diensteanbieter gegenüber den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden«, wie es im Entwurf heißt. »Das Problem ist, dass die Daten in den USA liegen«, sagt Kohlmeier. Letztlich seien die deutschen Datenschützer auf die freiwillige Kooperation von in diesem Falle Google angewiesen.

Diese Regelungen gehen Kohlmeier aber noch nicht weit genug. So wurde in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein Antrag verabschiedet, der unter anderem die jetzt bei Street View praktizierte Regelung umkehren soll. Nicht die Hausbesitzer sollen gegen die Veröffentlichung widersprechen müssen, sondern der jeweilige Diensteanbieter müsse die Zustimmung zur Veröffentlichung einholen. Auch Live-Aufnahmen solcher Dienste mit erkennbaren Personen sollen untersagt werden.

»Wir möchten, dass unsere Forderungen die anstehenden Gesetzesberatungen zur Bundesratsinitiative im Bundestag in die richtige Richtung lenken«, sagt Kohlmeier. Er rechnet damit, dass die Fraktion der LINKEN sich dem Antrag bald anschließt. »Natürlich betrachten wir den ganzen Prozess mit datenschutzgeweiteten Augen«, versichert die Sprecherin der Linksfraktion, Leonore Dietrich. »Ziel der Initiative ist es nicht, dass die Innenstadt mit ihren Sehenswürdigkeiten nicht dargestellt wird. Es geht aber darum, dass man den Leuten durch eine vergröberte Darstellung nicht ins Fenster gucken kann«, erläutert Kohlmeier.

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